Ellipse: Prall und Proll
     

 

           Zeugin der Anklage

Zeugin A. ist nicht zu hören,
braucht mithin auch nicht zu schwören.
Der damit verbund
ene Schaden,
ist ganz schwer nur auszubaden?


Dies beschließt der weise Richter,
ein im Kopf fürwahr nicht schlichter.
Ganz korrekt ist das beschlossen,
Mancher schaut im Saal verdrossen.

So kommt der Prozess ins Stocken.
Doch wen würde das schon locken,
müsste sie, mal angenommen,
vor Gericht hier niederkommen?
Zeugin A. ist ja seit langer
Zeit im höchsten Maße schwanger.

Innerhalb von zwanzig Tagen
Memos bei den Akten lagen,
die für den der Ehren werten
Richter nun den Sachstand klärten,
dass sie eines Kinds genesen,
leicht sei die Geburt gewesen.

Das Gericht kann nun beschließen,
keinen sollte das verdrießen:
Zeugin A. ist nicht mehr schwanger,
nach neun Monden, dh. langer
Zeit hat sie in kurzen Stunden
voll des Mutterglücks entbunden.
Sie ist jetzt samt Kind zu hause;
bald, zum Schluss der Baby-Pause,
ist zum Schutz vor weit
erem Schaden
Zeugin A. schnell neu zu laden.

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