Ellipse: Prall und Proll
     

 

               § 323c StGB

Richter barsch zum Angeklagten
- Wäre schön, wenn Sie mal sagten,
welchen Wert wir hier verhandeln,
um nicht alles zu verschandeln,
was den Mensch als Menschen adelt,
was kein Mensch an Menschen tadelt.


Angeklagter nun zum Richter,
- -Von Gemüt bin ich ein Schlichter;
darum ließ ich´s echt wohl fehlen
an dem Schutz für schwache Seelen
an dem Mut, mich mal zu trauen
beim Verhauen dreier Frauen,
mich ganz zackig aufzubauen,
um dann kräftig reinzuhauen
helfend als der edle Ritter;
dass ich weg lief, das ist bitter.


Düster graut des Richters Miene,
darin hat er wohl Routine
- So was nennen hier die meisten
Unterlass
enes Hilfe Leisten!

Nun zur Sache, Angeklagter!
Hier steht, dass Sie in besagter
Straße, wo Sie Damen mieten,
die auch mal was andres bieten,
zu schon vorgerückter Stunde
sahen, wie ein später Kunde
erst mal drei der Damen foppte
und sie dann brutal verkloppte.

Hier nun sollten wir betrachten,
was Sie denn sich dabei dachten,
als Sie erst nur lauthals lachten,
dann sich aus dem Staube machten.

Wie ein kleiner feiger Kacker
machten sie sich weg vom Acker,
wollten lieber ängstlich kneifen,
als kurz helfend einzugreifen.

Wie ein armes Häufchen Elend
seine Reue doch verhehlend
steht der Sünder vor den Schranken,
ordnet seine paar Gedanken,
die als Mensch er fassen könnte,
wenn man ihm was Zeit nur gönnte.

- - Warum sollte ich nicht gehen,
will man das hier nicht verstehen?
Wem denn sollte ich da helfen
beim Vermöbeln dieser Elfen,
waren die doch dem Kollegen
zahlenmäßig überlegen?

Auch der Schläger, Euer Ehren,
sollte sich doch nicht beschweren,
denn drei Weiber zu vertrimmen,
dacht´ ich, - bitte zuzustimmen! -
sollt´ ein Berg von Muskelmasse,
einer einer eignen Rasse,
groß und stark wie Menschaffen
sicherlich alleine schaffen.

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